Arbeitsrecht

Effektiv und fristgerecht – Strategie für arbeitsrechtliche Streitfragen

Eine zielgerichtete und zeitnahe Vorgehensweise ist im Arbeitsrecht von großer Bedeutung. Denn es bestehen, neben tariflichen oder betrieblichen Ausschlussfristen, generell sehr knappe Fristen, wenn es etwa darum geht, eine Kündigung oder die Folgen einer rechtswidrigen Befristung abzuwenden. So müssen Sie derartige Klagen innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung geltend machen.

Ausschlussfristen finden sich zuweilen auch bei Ansprüchen, die sich aus Gehaltszahlungen, Zulagen oder Überstunden ergeben. Ebenso ist es für den Laien nicht einfach, den Urlaubsanspruch zu berechnen oder in Form einer Zahlung zur Abgeltung zu bringen, so dieser nicht in Natura genommen werden kann. Wie müssen hier Krankheit oder sonstige Hindernisgründe berücksichtigt werden? Bei diesen Fragen helfen wir Ihnen gern und schnell weiter!

Sollten Sie ein zeitlich kritisches arbeitsrechtliches Anliegen für uns haben, stehen wir Ihnen im Ernstfall noch am gleichen Tag zur Verfügung (bitte beachten Sie unsere Geschäftszeiten)!

Grundsätzliche Fragen in arbeitsrechtlichen Streitfällen

Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer stellt sich zumeist die grundsätzliche Frage: Soll das Arbeitsverhältnis weiter aufrechterhalten werden – oder nicht? Denken Sie an die generelle Möglichkeit, eine andere Arbeitstätigkeit zuzuweisen oder zugewiesen zu bekommen – unter Umständen auch an einem anderen Ort. Damit stellt sich die Frage mitunter noch einmal neu, ob es überhaupt erstrebenswert ist, den Arbeitsplatz im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens zu bewahren.

Oder ob im konkreten Fall ein Ausscheiden mit einer Abfindung in Betracht kommen könnte? Auf diese Weise loten wir die Chancen und Risiken im Vorfeld eines arbeitsrechtlichen Verfahrens aus. Es gilt, Bewusstsein zu schaffen für das, was man will und was man erreichen kann. Je nach Präferenz und Erfolgsaussichten stimmen wir mit Ihnen die effektivste Vorgehensweise ab.

Parallel zum frist- und formgerechten Einreichen von Klagen und Widersprüchen versuchen wir, bereits eine außergerichtliche Einigung mit den Parteien herbeizuführen – soweit dies gewünscht und möglich ist.

Auch klären wir Fragen aus dem sogenannten kollektiven Arbeitsrecht. Unter Mitwirkung des Betriebsrats entwerfen wir für einzelne Unternehmen Betriebsvereinbarungen, die einen Ausgleich zwischen den unternehmerischen Zielen und den Bedürfnissen der Arbeitnehmer schaffen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht

  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Durchsetzung von Gehalts- und Urlaubsansprüchen
  • Umsetzung des Kündigungsschutzes (die sogenannte „Kündigungsschutzklage“)
  • Beratung und Prüfung von Aufhebungsverträgen
  • Ankündigung und Durchsetzung von Mutterschutz und Elternzeit
  • Ausarbeitung und Kontrolle von Teilzeitbefristungsverträgen
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Arbeitslosengeld nach sozialrechtlichen Bestimmungen
  • Abfassung und Ausarbeitung von Gleichstellung nach dem AGG
  • Ausarbeitung von Gehaltsmodellen unter Berücksichtigung von steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen
  • Ausarbeitung und Überprüfung von Betriebsvereinbarungen und tarifrechtlicher Bestimmungen
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