Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat. Die gesetzlichen Regelungen zu Testamentsvollstreckungen finden sich in den §§ 2197 ff. Aufgrund unserer Fort- und Weiterbildung können wir die Abwicklung des Nachlasses im Rahmen der Benennung eines Testamentsvollstreckers vornehmen. Es mag sich als sinnvoll erweisen, die Benennung eines Testamentsvollstreckers im Testament anzuordnen, wenn für den Erblasser ein Risiko abzusehen ist, dass es bei der Nachlassverteilung zu Streitigkeiten unter den Erben kommt.

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