Verkehrsrecht

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt – oder haben diesen gar verursacht? Sie haben eine rote Ampel überfahren, im Halteverbot geparkt oder wurden geblitzt? Es drohen Bußgelder, womöglich auch Punkte oder gar ein Fahrverbot: Verkehrsrechtsfälle sind ein häufiger und ernstzunehmender Anlass, um sich Rechtsbeistand zu suchen.

Ob als Fußgänger, Fahrrad- oder Autofahrer – fast jeder Mensch ist hierzulande tagtäglich Teil des Straßenverkehrs – und damit Objekt des gleichnamigen Rechtsgebietes. Mit „Verkehrsrecht“ oder „Straßenverkehrsrecht“ ist im allgemeinen Sprachgebrauch üblicherweise dasselbe gemeint: Sinn dieser Gesetzgebung ist, Grundlagen und Regeln für den funktionierenden und sicheren Verkehr aufzustellen.

Ob Ärgernis oder existenzbedrohlicher Vorfall – wir unterstützen Sie!

Da das Verkehrsrecht äußerst komplex und detailliert geregelt ist, empfiehlt es sich in vielen Fällen, unbedingt den Rat einer Anwältin oder eines Anwalts hinzuzuholen. Oft sind es (für den Laien nicht erkennbare) Kleinigkeiten und Formfehler, die dazu führen, dass etwa ein Bußgeldbescheid ungültig ist – in einem solchen Fall können Sie sich Geld und Ärger sparen!

Ein Fahrverbot kann existenzbedrohend sein, wenn Sie beruflich von ihrer Fahrerlaubnis abhängig sind. Hier sind juristisch alle Register zu ziehen, um das Schlimmste abzuwenden. Ähnlich schwerwiegend kann, im Falle eines Unfalls, Uneinigkeit und Ärger mit der Haftpflichtversicherung sein – oder ein zivilrechtliches Verfahren, das als Folge eines Sorgfaltsverstoßes auf Sie zukommen könnte. Gerade dann, wenn sich das Verkehrsrecht mit dem Strafrecht, Versicherungsrecht oder dem Zivilrecht verschränkt, kann eine thematisch breit aufgestellte Kanzlei Ihre Rechte und Interessen mitunter besser durchsetzen.

Unsere verkehrsrechtlichen Schwerpunkte

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sind wir fähig, Ihre rechtliche Lage im Vorfeld realistisch einzuschätzen und Sie kompetent zu vertreten. Wir vertreten Sie bundesweit – anbei ein Auszug aus unserem Tätigkeitsbereich:

  • Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
  • Straftaten im Straßenverkehr
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Bußgeldangelegenheiten
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU, „Idiotentest“), Führerschein auf Probe
  • Unfälle mit Sach-, Personen- und sonstigen Schäden
  • Versicherungsrechtliche Probleme und Regulierung mit privater Unfallversicherung
  • Schmerzensgeld, Verdienstausfall
  • Fahrzeugkauf, Service und Reparatur

 

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