Miet- und WEG-Recht

Vielleicht mehr noch als für andere Rechtsgebiete gilt: Beim Mietrecht oder im WEG-Recht lassen sich viele Schwierigkeiten im Vorfeld vermeiden! Im Mietrecht sind es häufig unklar formulierte Mietverträge oder schriftlich nicht dokumentierte mündliche Absprachen, die zu Streitigkeiten führen – während beim WEG-Recht ungenaue oder fehlerhafte Teilungserklärungen regelmäßig zu juristischen Auseinandersetzungen führen.

Miet- / Pacht- / Leasing- / WEG-Verträge juristisch prüfen lassen!

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, solchen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Vor allem bei Unklarheiten gilt: Nehmen sie sich als Vermieter (bei der Vertragsausfertigung) und als Mieter (bei der Vertragsunterzeichnung) ausreichend Zeit, um das Dokument anwaltlich prüfen zu lassen. Gleiches gilt für den Kauf einer Immobilie: eine Anwältin oder ein Anwalt kann heikle Bestandteile einer Teilungserklärung rechtzeitig aufdecken und gemeinsam mit Ihnen klären.

Zu unseren Stärken im Mietrecht …

Das Mietrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Gerade für private Mietrechtsverhältnisse gelten zusätzlich verbraucherschützende Vorschriften. Der Vermieter kann in vielen Fällen nur eingeschränkt mit seinem grundgesetzlich geschützten Eigentum verfahren. Vermieter, die bereits unerfreuliche Erfahrungen mit „Mietnomaden“ gemacht haben, können dies bestätigen.

Grundsätzlich gilt: Handeln Sie so schnell wie möglich! Gerichtliche Verfahren benötigen Zeit, in der Mieter in vielen Fällen „kostenfrei“ weiter die Räumlichkeit nutzen können. Als Mieterin oder Mieter hingegen lassen Sie sich bezüglich der Wahl Ihrer Rechtsmittel beraten, so dass sie die Dauer, in der Sie in der Wohnung verbleiben, verlängern können.

Sinnvoll ist mitunter auch die „übertragende Sanierung“, um nach Möglichkeit ertragfähige Bestandteile Ihres Unternehmens aus der Insolvenz zu retten. Maßgeblich ist immer Ihre Haftungssicherheit, so dass Sie zuverlässig vor zivil- und strafrechtlichen Anwürfen – insbesondere vor einer „Durchgriffshaftung“ – bewahrt werden.

Sie sehen Ihre Forderung bedroht aufgrund der Insolvenz einer Geschäftspartnerin oder eines Geschäftspartners? Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Forderungsmanagement stark aufzustellen und den Ausfall Ihrer Forderungen zu minimieren. Notfalls setzen wir Ihre Forderungen innerhalb eines Insolvenzverfahrens durch.

Nehmen Sie in einer absehbaren Krisensituation jederzeit, am besten so früh wie möglich, Kontakt mit uns auf, um Ihre maximale Handlungsfähigkeit sicherzustellen.

… sowie im Pachtrecht …

Während der Mietvertrag die Gebrauchsüberlassung von Sachen (Räume, Immobilien) regelt, räumt ein Pachtverhältnis die Möglichkeit ein, Nutzen oder Ertrag aus dem Pachtgegenstand zu ziehen – so gewährt ein Pachtvertrag klassischerweise das Recht, etwa die Früchte von Obstbäumen zu ernten und zu verwerten, wenn Sie eine Streuobstwiese gepachtet haben.

Miet- und Pachtrecht – beide Rechtsgebiete sind miteinander verwandt und treten bisweilen als Mischformen auf. Besonders auch im Bereich des Leasings.

… gehört das gesamte Themenspektrum, inklusive Leasing

Unser Tätigkeitsfeld im Bereich des Miet- und Pachtrechts umfasst daher insbesondere:

  • Entwurf eines Miet-, Pacht- , oder Leasingvertrags
  • Durchsetzung von Ansprüchen während des laufenden Vertragsverhältnisses, insbesondere bei Erhöhungen des Entgelts, Instandhaltungen oder Mietminderung
  • Der Kündigung des Vertragsverhältnis bzw. Durchsetzung des Räumungsanspruchs
  • Der Abwehr von ungerechtfertigten Kündigungen und Räumungsansprüchen

Wie wir Ihnen im WEG-Recht weiterhelfen können

Das WEG-Recht ist ein komplexes Rechtsgebiet, wobei Grundlage jeder Auseinandersetzung die Teilungserklärung ist. Was ebenfalls zu Problemen führen kann sind nicht ordnungsgemäß erfasste Rechtsverhältnisse zwischen Wohnungseigentümern und der Hausverwaltung.

Oft sind die Verhältnisse bei Wohnungseigentümergemeinschaften derart zerrüttet, dass Kommunikation nur noch über Anwälte stattfindet. Fehlende Mehrheiten können wichtige Entscheidungen dauerhaft blockieren und den Wert einer Immobilie mindern. Lassen Sie sich hier beraten, um festgefahrene Konflikte aufzulösen und weiteren Schaden zu vermeiden!

Hier versuchen wir mit Augenmaß eine Einigung herbeizuführen. Wir helfen Ihnen insbesondere bei allen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Hauseigentümerversammlungen und geben Ihnen Antworten, beispielsweise auf folgende Fragen:

  • Ist der Beschluss der WEG ordnungsgemäß zustande gekommen?
  • Dies setzt beispielsweise die Einhaltung der formellen Kriterien voraus, so muss eine ordnungsgemäße Einladung erfolgt sein und der Beschluss muss rechtmäßig ergehen
  • War für den Beschluss eine ausreichende Mehrheit gegeben?
  • Wurde der Beschluss rechtmäßig umgesetzt?
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