Insolvenzrecht

Ein Fall für Spezialisten!

Insolvenzen sind Begleiterscheinung unseres regen Wirtschaftslebens – gerade in Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche (Globalisierung, Digitalisierung, Klimakrise, Pandemien) sind Unternehmen einem hohen „Evolutionsdruck“ ausgesetzt. Wirtschaftliche Unternehmungen bewegen sich zudem zunehmend in einem Netz komplexer gegenseitiger Abhängigkeiten, so dass schwer kalkulierbare Dominoeffekte häufiger werden. Die Planbarkeit des eigenen Lebens, für Unternehmerinnen genauso wie für Angestellte, nimmt somit immer weiter ab. Die Folge sind gravierende biografische Brüche, mitunter auch die unternehmerische oder private Zahlungsunfähigkeit.

Zusätzlich belastend ist, dass einer Insolvenz das Stigma des Versagens anhaftet: oft zu Unrecht – denn Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch Privatpersonen, geraten vielfach ohne eigenes Verschulden in langfristige Liquiditätsengpässe. Ganz genau so, wie Sie bei Infarktsymptomen sofort notärztliche Hilfe anfordern sollten, ist die wiederholte oder eine sich anbahnende länger andauernde Zahlungsunfähigkeit ein überdeutliches Alarmzeichen, um sich in die Hände einer Kanzlei mit wirtschaftsrechtlicher Spezialkompetenz zu begeben!

Was passiert in einem Insolvenzverfahren – welche Hilfe erhalte ich?

Das Insolvenzverfahren sorgt für kontrollierte Verhältnisse: Es beendet den Zugriff einzelner Gläubiger auf das Schuldnervermögen, diese können ihre Ansprüche dann nur noch beim Insolvenzverwalter geltend machen. Mahnverfahren, Klagen und Vollstreckungen gegen die Schuldnerin bzw. den Schuldner werden damit hinfällig. Hierdurch wird, innerhalb einer Gesamtvollstreckung, eine „geordnete Verwertung“ garantiert: Die gleichmäßige Verteilung von pfändbarem (Unternehmens‑)Vermögen und Einkommen geschieht unter Aufsicht eines Insolvenzgerichtes.

Bei einer drohenden (oder bereits eingetretenen) Insolvenz beraten wir sowohl Schuldner als auch Gläubiger hinsichtlich der Pflichten und Risiken, aber auch hinsichtlich Ihrer Rechte und Chancen. Die Sanierung und Restrukturierung eines gefährdeten Unternehmens begleiten wir mit juristischem Sachverstand ebenso, wie eine nicht mehr abwendbare Liquidation. Gleichfalls stehen wir Ihnen bei einer Privatinsolvenz zur Seite. Bei Beantragung einer Restschuldbefreiung  kann Ihnen nach einem Zeitraum von maximal sechs Jahren ein finanzieller Neustart gelingen. Bei Ausgleich der Insolvenzschulden von 35 % und Ausgleich der Verfahrenskosten kann darüber hinaus eine Verkürzung auf 3 Jahre erfolgen.

Wir schützen Ihre Interessen und vergrößern Ihre Handlungsfähigkeit

In einigen Fällen scheitern Unternehmen an der Überwindung einer Krise deshalb, weil ihnen Gläubiger, Sozialversicherungskassen oder die Insolvenzverwaltung rücksichtslos zusetzen. Hier gewährt die Insolvenzordnung rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne einer Krisenbewältigung (wie Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung oder Insolvenzplanverfahren), die häufig nicht optimal genutzt werden.

Sinnvoll ist mitunter auch die „übertragende Sanierung“, um nach Möglichkeit ertragfähige Bestandteile Ihres Unternehmens aus der Insolvenz zu retten. Maßgeblich ist immer Ihre Haftungssicherheit, so dass Sie zuverlässig vor zivil- und strafrechtlichen Anwürfen – insbesondere vor einer „Durchgriffshaftung“ – bewahrt werden.

Sie sehen Ihre Forderung bedroht aufgrund der Insolvenz einer Geschäftspartnerin oder eines Geschäftspartners? Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Forderungsmanagement stark aufzustellen und den Ausfall Ihrer Forderungen zu minimieren. Notfalls setzen wir Ihre Forderungen innerhalb eines Insolvenzverfahrens durch.

Nehmen Sie in einer absehbaren Krisensituation jederzeit, am besten so früh wie möglich, Kontakt mit uns auf, um Ihre maximale Handlungsfähigkeit sicherzustellen.

Unser Leistungsspektrum im Insolvenzrecht

Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei arbeiten in unterschiedlichsten Rechtsgebieten eng zusammen. So stellen wir Ihnen bei Bedarf nicht nur Expertise im Insolvenzrecht zur Verfügung, sondern flankierend auch fachanwaltliche Kompetenzen im Arbeits- und Steuerrecht sowie Erfahrungsschwerpunkte im Handels-, Gesellschafts- und Strafrecht.

… für Schuldner / -innen

Ob Verbraucher-, Regel-, oder Sonderinsolvenz: Wir begleiten Sie als Schuldner vollumfänglich – von der außergerichtlichen Einigung über die Antragsstellung bis hin zur Restschuldbefreiung:

  • Insolvenzvoraussetzungen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit)
  • Beratung über die Wirkungen des Insolvenzantrags, Betreuung bei der Verfahrenseröffnung
  • Außergerichtliche Schuldenregulierung und Sanierungsmaßnahmen
  • Aussonderung, Absonderung, Aufrechnung, Insolvenzanfechtung
  • Nachlassinsolvenzverfahren
  • Insolvenzplanverfahren
  • Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz
  • Abwicklung von Vertragsverhältnissen
  • Steuerrecht in der Insolvenz
  • Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
  • Eigenverwaltung
  • Insolvenzstrafrecht & internationales Insolvenzrecht
  • Liquidation

… für Gläubiger / -innen

Wir vertreten Ihre Interessen als Insolvenzgläubiger oder Insolvenzgläubigerin:

  • Forderungsanmeldung, Forderungsmanagement
  • Schwebende Verträge in der Insolvenz
  • Insolvenz- und Masseforderungen
  • Aussonderungsrechte, Ersatzsonderungsrechte und Absonderungsrechte
  • Ausstellung und Annahme eines Insolvenzplans
  • Vertretung in der Gläubigerversammlung, im Gläubigerausschuss und vor dem Insolvenzgericht
  • Insolvenzanfechtung
  • Geltendmachung von Rechten bei Verfahrenseinstellung
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