Für Unternehmen bietet das Sanierungs- und Insolvenzfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) die Möglichkeit außerhalb eines Insolvenzverfahrens Sanierungen zu betreiben. Unter Verzicht auf die Bestellung eines Insolvenzverwalters bekommen die Unternehmen einen rechtssicheren Weg zur eigenverantwortungsbasierten Sanierungsoptionen.
Im Rahmen eines Restrukturierungsplans kann der Unternehmer sein Betrieb eigenverantwortlich fortführen.
Bei Verbraucherinsolvenzverfahren erlangen Privatpersonen seit dem 01.01.2021, rückwirkend bis zum 01.10.2020 das Recht des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre zu verkürzen. Für Privatpersonen besteht dadurch die Möglichkeit durch ein geregeltes Verbraucherinsolvenzverfahren aus der Schuldenfalle zu entkommen.
Unter Auswertung der jeweiligen Verbindlichkeiten, zeigen wir strukturiert einen Weg zu Ihrer Sanierung auf.