Versicherungsrecht

Haben Sie eine gute Versicherung? Das erkennen Sie üblicherweise erst dann, wenn Sie Ihre Versicherung brauchen. Im Idealfall wird Ihnen schnell, unbürokratisch und im benötigten Umfang geholfen: Sie haben verlässliche Ansprechpartner und keinen Zweifel daran, dass „die Sache“ wieder „in Ordnung gebracht“ wird.

Das Gegenteil hiervon ist leider alles andere als selten. Dann ist es angezeigt, rechtzeitig kompetente anwaltliche Unterstützung hinzuziehen – von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Wer keine gute Versicherung hat, braucht gute anwaltliche Hilfe

Dies gilt nicht nur dann, wenn der Versicherer die Leistung verweigert oder eine Leistungsablehnung mit Scheinargumenten begründet. Auch bei „Verzögerungstaktiken“ sollten bei Ihnen die Alarmglocken schrillen – etwa, wenn das Versicherungsunternehmen mit seiner Leistung im Verzug ist, immer wieder unnötige Unterlagen von Ihnen einfordert oder keine (oder falsche) Auskünfte erteilt.

Gerade bei größeren Schadenssummen und komplizierten Sachverhalten kann es äußerst ratsam sein, fachanwaltliche Expertise schon vor der Schadensmeldung hinzuzuziehen: Nicht nur in der Theorie sind hier Motivation und Möglichkeiten groß, Ihnen die Versicherungsleistung vorzuenthalten! Neben rechtzeitiger anwaltlicher Unterstützung benötigen geprellte Versicherte in der Regel Geduld und Nerven, da sich versicherungsrechtliche Verfahren über Monate oder gar Jahre hinziehen können.

Mitunter kann die Einholung eines anwaltlichen Rats auch noch Jahre nach Abschluss eines Versicherungsvertrages hilfreich sein. Beispielhaft sei erwähnt, dass die Kanzlei Lebensversicherungsverträge Jahre nach Abschluss erfolgreich rückabgewickelt hat – und so höhere Werte erzielt, als Sie bei gewöhnlichen Rückkaufswerten durch die Versicherung erwarten dürfen.

Ob Versicherter oder Versicherung – wir kämpfen für das Anliegen unserer Mandantschaft

Wir vertreten grundsätzlich Hilfesuchende beider Seiten – in einem Fall vertreten wir Versicherte, in einem anderen Versicherer. Auch Vertragskündigungen vonseiten der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers können sich schließlich als juristisch kaum begründbar erweisen.

In jedem Fall sollten sich alle darüber im Klaren sein, dass sich die Chancen für „kleine“ Verbraucher, sich gegen ein „großes“ Versicherungsunternehmen durchzusetzen, in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich verbessert haben. Die Rechtsprechung ist heute alles andere als blind auf dem Verbraucher-Auge!

Wir setzen uns für Sie ein – frei von Interessenskonflikten

Es sollte noch erwähnt sein, dass die Kanzlei von ihrer Gründung an soweit wie möglich unabhängig von Versicherern arbeitet. Dies ist wichtig, um Interessenskonflikten vorzubeugen. Etwa dann, wenn ein Versicherungsunternehmen, von dem wir Leistungen beanspruchen könnten, in einen Fall verwickelt ist, den wir anwaltlich vertreten.

Sie, als unsere Mandantin oder Mandant, dürfen in jedem Fall die Gewissheit haben, dass wir stets Ihre Interessen vertreten – und nicht die einer Versicherung, von der wir uns abhängig fühlen könnten.

Was macht das Versicherungsrecht so kompliziert?

Neben dem Versicherungsrecht als Teil des Handels- und des bürgerlichen Rechts geht es in diesem Rechtsgebiet auch um die öffentlich-rechtliche Versicherungsaufsicht – sowie um das Themenspektrum „Sozialversicherung“. Die Rechtsmaterie ist insgesamt sehr speziell und wird häufig stiefmütterlich behandelt. Umso mehr zählen hier Rechtspraxis und die fundierte Fachanwalts-Ausbildung. Dieses Fundament können wir Ihnen verlässlich bieten!

Nicht nur bei der Frage nach der „groben“ oder „leichten“ Fahrlässigkeit lässt das Versicherungsrecht große Spielräume für Interpretation: Ob ein Versicherungsnehmer „vollständig arbeitsunfähig“, ein Reisender „unerwartet krank“ oder was der „Restwert“ eines verunfallten Fahrzeuges ist? Beispiele dafür, dass im Versicherungsrecht mit viel Gespür, Hartnäckigkeit und oft auch mit Gutachten gearbeitet werden muss.

Bevor man vor Gericht zieht, kann es manchmal zielführender sein, sich an eine Ombudsfrau oder einen Ombudsmann zu wenden. Das Ombudsverfahren ist eine Möglichkeit für Versicherte und Versicherer, sich außergerichtlich zu einigen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch hier umfänglich und setzen uns ganz für Ihre Interessen ein.

Unser Leistungsspektrum

Im Bereich des Versicherungsrechts sind wir Ansprechpartner bei allen öffentlich-rechtlichen sowie privaten Versicherungsangelegenheiten. Dazu gehören etwa:

  • Transport– / Speditionsversicherungsrecht
  • Sachversicherungsrecht (insbesondere Gebäude-, Bauwesen-, Feuer-, Einbruch-, Hausrat-, Reisegepäckversicherungen)
  • Private Personenversicherungen (insbesondere Lebens-, Kranken- und Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Haftpflichtversicherungsrecht/ Pflichtversicherungen / Gesetzliche Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherungsrecht

Auch bieten wir Ihnen beispielsweise die vollständige Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls an – mitsamt Liquidierung gegenüber Ihrer bzw. der gegnerischen Versicherung.

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