Wettbewerbsrecht
Wir nehmen die Zügel für Sie in die Hand!
Das Wettbewerbsrecht wäre unnötig, wenn im Mit- und Gegeneinander des freien Marktes alles fair zugehen würde, und alle Menschen (besonders diejenigen, die geschäftlich konkurrieren) eine vergleichbare, verbindliche Vorstellung davon hätten, was „fair“ ist und was nicht.
So aber werden wir in der Werbung teilweise mit Behauptungen konfrontiert, die schlicht erlogen, irreführend oder herabsetzend sind. Wir erleben mehr oder minder offensichtliche Versuche, Unternehmen zu verunglimpfen. Darüber hinaus gibt es Produktnachahmungen und andere Formen der Trittbrettfahrerei.
Wildwest-Manieren – Wofür das Wettbewerbsrecht benötigt wird!
Mit den Füßen getreten wird, bisweilen auf gemeingefährliche Weise, auch der Verbraucherschutz. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden verraten. Unerlaubte Preisabsprachen werden getroffen, Monopole angestrebt, konspirative Kartelle gebildet. Besonders im Onlinehandel ist der Konkurrenzdruck hoch und der Umgang unter Konkurrenten entsprechend rau bis justiziabel.
All dies sind Beispiele für unlautere oder kartellrechtliche Verstöße, welche ein faires Miteinander sabotieren. Alle Marktteilnehmerinnen hiergegen zu schützen und auch zu verhindern, dass sich „die Großen“ ungezügelt gegen „die Kleinen“ durchsetzen, das ist die Aufgabe des Wettbewerbsrechts. Als verbindlicher Rahmen sorgt es dafür, dass die konstruktive Konkurrenz des freien Marktes nicht ausgehebelt wird.
Das Wettbewerbsrecht schützt auch Sie!
Sie sind Mitbewerberin, Verbraucher, ein sonstiger Marktteilnehmer oder Vertreterin von Interessen der Allgemeinheit? Sie sehen Ihre Rechte durch das Verhalten eines Marktteilnehmers unzulässig eingeschränkt?
Das Wettbewerbsrecht gewährt Ihnen Ansprüche (besonders auf Unterlassung, aber auch auf Auskunftserteilung oder gar Schadensersatz) gegen irreführende, unwahre oder herabsetzende Angaben und Äußerungen, gegen unlautere Werbung oder gegen die Verbreitung und Ausnutzung von Geschäftsgeheimnissen. Und selbst wenn Ihr Produkt nicht durch Patente oder Geschmacksmuster geschützt ist, bietet das Wettbewerbsrecht eine Reihe von Möglichkeiten, seine Eigenheiten gegen Nachahmung zu schützen.
Lauterkeitsrecht und Kartellrecht
Die beiden Komponenten des Wettbewerbsrechts sind das Lauterkeitsrecht (UWG) und das Kartellrecht. Ersteres sorgt dafür, dass „nach den Regeln“ gespielt wird und muss ständig an neue Marktentwicklungen angepasst werden, letzteres schützt den freien Wettbewerb grundsätzlich – insbesondere vor unzulässiger Dominanz. Da es aber keine „staatlichen Wettbewerbshüter“ gibt, müssen Sie Ihr Recht in Sachen Wettbewerb selber in die Hand nehmen! Hierbei stehen wir Ihnen kompetent und erfahren zur Seite.
Gerne kontrollieren wir werbliche Äußerungen und Maßnahmen Ihrer Konkurrenz und sorgen gegebenenfalls für Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Ob Abmahnung, einstweilige Verfügung, Hinterlegung von Schutzschriften oder Klagen: Wir unterstützen Sie sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder auch bei der Abwehr juristischer Angriffe! Am besten, Sie riskieren Abmahnungen und Klagen erst gar nicht: Handeln Sie proaktiv und lassen Sie wichtige Werbemaßnahmen vorab auf wettbewerbsrechtliche Aspekte hin überprüfen bzw. gestalten!
Mit uns sind Sie richtig aufgestellt!
Das Wettbewerbsrecht ist schon früh zu einem wichtigen Themenschwerpunkt unserer Kanzlei geworden. Dass die Rechtsprechung auf diesem Gebiet stark zwischen nationaler Ebene und EU-Ebene unterscheidet, aber beide Ebenen berücksichtigt werden müssen, macht dieses Rechtsgebiet so anspruchsvoll. Betrachten Sie unsere internationale Aufstellung genauso wie unseren Kompetenzschwerpunkt im Unternehmensrecht als zusätzliche Unterfütterung der wettbewerbsrechtlichen Erfahrung der Kanzlei Storz & Kollegen.
Profitieren Sie in Sachen Wettbewerbsrecht auch von einer breit aufgestellten Kanzlei mit eng miteinander verzahnten Rechtsgebieten. So findet ein ganzes Sammelsurium von Gesetzen Anwendung auf das Wettbewerbsrecht: vom Arzneimittelgesetz über das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Heilmittelwerbegesetzt (HWG), vom Jugendschutzgesetz, über das Ladenschlussgesetz, das Markengesetz, das Pflanzenschutzgesetz zum Telemediengesetzt (TMG, Stichwort „Impressumspflicht“) bis hin zu den Untiefen des Internetrechts – dies sind nur einige Pfade, die durch den Dschungel des Wettbewerbsrechts führen. Wir begleiten Sie trittsicher, vorausschauend und, wo nötig, fachübergreifend.
Unsere wettbewerbsrechtlichen Leistungen für Sie
- Wir entwickeln für Sie marktgerechte Konzepte, die durch wettbewerbsrechtliche Konformität ein Fortkommen Ihres Unternehmens gewährleisten und überprüfen Ihre Konzepte bereits im Vorfeld,
- Wir bewerten die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit Ihrer oder konkurrierender Wettbewerbshandlungen im Rahmen einer fundierten Rechtsberatung,
- Wir erstellen und beantworten außergerichtliche Abmahnungen,
- Wir verfassen für Sie Unterlassungserklärungen bzw. überprüfen und entkräften gegen Sie gerichtete Erklärungen,
- Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptsacheklagen.
Beachten Sie bitte, dass bei Abmahnungen knappe Fristen vorherrschen und daher eine rasche Mandatierung angeraten ist. Rufen Sie uns einfach an!