Widerruf

Können auch Sie mehrere TAUSEND Euro einsparen?

Mehrere Millionen Verbraucher haben gute Chancen,
alte Kreditverträge zu widerrufen und von den aktuell günstigen Zinsen zu profitieren.

Neues Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26.3.2020 eröffnet Widerrufsmöglichkeit von Verbraucherdarlehensverträgen!

Bestimmte Widerrufsinformationen sind nicht im Einklang mit europäischem Recht.
Das bedeutet, Sie als Verbraucher wurden nicht ordnungsgemäß belehrt und können HEUTE NOCH den Vertrag widerrufen!

Entspricht die Belehrung nicht den Vorgaben des EuGH, können Sie durch einen Widerruf vorzeitig aus ihrem teuren Baukredit aussteigen!

EINE VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG IST HIERBEI NICHT ZU BEZAHLEN!

Das EINSPARPOTENZIAL ist enorm!

Haben auch Sie:
1- Immobiliendarlehensverträge,
die zwischen 6/2010 und 3/2016 abgeschlossen wurden;
2- und / oder Autokredit- und Leasingverträge?

Sie könnten aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase durch Widerruf und anschließender Um-Finanzierung mehrere TAUSEND Euro einsparen.

Wir führen gerne eine Ersteinschätzung kostenfrei für Sie durch.

Lassen Sie uns gerne per E-Mail Ihren Verbraucherdarlehensvertrag mit einer Rückrufnummer zukommen
und wir werden uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sie erhalten eine transparente Ersteinschätzung kostenfrei, ob sich ein Widerruf in ihrem Fall lohnt.

Eine schnelle Kontaktaufnahme ist über unsere Kanzlei Adresse möglich:

info@kanzlei-stk.de

Wir freuen uns auf Ihre E-Mail.

Ihr Kanzlei Team

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