Zivilrecht

Zivilrecht, sogenanntes „bürgerliches Recht“

Im Unterschied zum Strafrecht oder zum öffentlichen Recht regelt das Zivilrecht unser menschliches Miteinander als Bürgerinnen und Bürger. Maßgeblich hierfür ist das sogenannte „Bürgerliche Gesetzbuch“ (BGB). Unabhängig davon, ob wir als „natürliche“ Person oder als „juristische“ Person auftreten (also als vertretungsberechtig für Unternehmen, Vereine, Verbände etc.), geht es hierbei um die Rechtsbeziehung zwischen juristisch gleichberechtigten „Rechtssubjekten“.

Zivilrecht: die große Familie der „Gleichgestellten“ – wer gehört alles dazu?

Beispiele hierfür sind die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter (Mietrecht), zwischen Käufer und Verkäufer (Kaufrecht), in Familien oder zwischen Ehepartnern (Familien- und Eherecht) oder zwischen Besitzer und Eigentümer.

Es gibt zahllose weitere Rechtsgebiete, die formal zum Zivilrecht gehören, aus dem sich im Laufe der Zeit immer wieder weitere juristische Spezialgebiete heraus entwickeln. Spezialgebiete, die entweder vor speziellen Gerichten verhandelt werden, oder die in die Zuständigkeit diverser „Kammern“ und „Senate“ fallen.

Typische weitere „Familienmitglieder“ des Zivilrechts sind: das Personenrecht, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Erbrecht, das Wirtschaftsprivatrecht und das Vertragsrecht, unter dem sich neuerdings das Internetrecht und das Datenschutzrecht als Rechtsgebiete ausformen.

Ein weites Feld – mit vielen juristisch kniffligen Fragen

Schon aufgrund seiner Vielfalt ist das Zivilrecht keine „leichte Kost“. Heikel ist vor allem, dass sich im Zivilrecht zwar juristisch gleichberechtigte Personen gegenüberstehen, hier wirtschaftlich aber oft alles andere als Gleichheit vorherrscht. Und so treffen eben doch meist „Schwächere“ auf „Stärkere“, von denen beide aber den berechtigten Anspruch haben, bestmöglich juristisch vertreten zu sein – und, etwa vor Gericht, auch gleich (nach gleichen rechtlichen Grundsätzen) behandelt zu werden!

Um zu klären, zwischen wem überhaupt eine Rechtsbeziehung vorherrscht, müssen ganz grundsätzliche juristische Fragen gestellt – und mithilfe allgemeingültiger Regelungen beantwortet werden. Etwa: Wie (und wem gegenüber) können Ansprüche entstehen, wann verjähren diese? Im Wirtschaftsverkehr stellen sich darüber hinaus die Frage nach Geschäftsführer- und Stellvertreterschaft: Wer darf wen vertreten – und was passiert, wenn sich jemand irrtümlich oder fälschlich als vertretungsberechtig ausgibt?

Typische Beispiele für unsere Tätigkeiten im bürgerlichen Recht / Zivilrecht

  • Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) prüfen oder erstellen
  • Rechtsschutz bei Problemen mit Vertragspartnern (Kaufrecht, Mietrecht, Baurecht, …)
  • Gewährleistung und Garantie bei Kaufverträgen (oder sonstigen Vertragsarten)
  • berechtigte Zahlungsansprüche durchsetzen– unberechtigter Forderungen abwehren
  • Hilfe bei Mahnungen, Vollstreckungsbescheiden und Inkasso; Privatinsolvenz
  • Einstweilige Verfügungen und Zwangsvollstreckung
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