Die bei Privatkrankenversicherung hälftig vorkommende Prämienanpassung bedarf grundsätzlich einer Rechtsgrundlage. Dies mag selbstverständlich klingen, ist jedoch in der Praxis von diversen Krankenversicherungen häufig willkürlich festgelegt worden. Die Rechtsprechung (vgl. BGH Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19; IV ZR 314/19) zeigt den einzelnen Versicherungsgesellschaften somit auf, dass für Beitragserhöhungen Grundlagen angeführt werden müssen. Für den Verbraucher bedeutet dies nicht, dass jede Beitragserhöhung als rechtswidrig anzusehen ist, die die Versicherungsgesellschaft anführt. Allerdings muss sich die Versicherungsgesellschaft dahingehend rechtfertigen, dass Grundlagen, wie etwa Versicherungsleistung oder Sterbewahrscheinlichkeit herangezogen werden. Im Hinblick auf den Umstand, dass in den letzten Jahren durch verschiedene Versicherungsgesellschaften mehrfach erhöhte Beitragsanpassungen erfolgten, ist eine genaue Prüfung für die dahinterstehenden Gründe umso wichtiger. Rückwirkend kann somit eine Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge erfolgen.
Eine detaillierte Überprüfung ist daher empfehlenswert.
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